AGB

Allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen des Fraunhofer SIT

  1. Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT ist eine rechtlich nicht selbständige Einrich­tung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27 c, 80686 München (nachfolgend Veranstalter). Für Rückfragen im Zusammenhang mit den von SIT angebotenen Ver­anstaltungen wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse: Fraunhofer-Institut für Sichere Informati­onstechnologie, Rheinstraße 75, 64295 Darmstadt, Telefon +49 6151 869-0, Telefax +49 6151 869-127, E-Mail: events@sit.fraunhofer.de – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes be­stimmt ist. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen; etwaige AGB des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn der Veranstalter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung beim Veranstalter kann wahlweise per Post, Fax oder als Scan via E-Mail erfolgen. Der Veranstalter bestätigt die Anmeldung durch schriftliche/elektronische Bestätigungserklärung. Mit Zugang dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Teilnehmeranzahl jeder Veranstaltung ist begrenzt. Bei geringer Teilnehmeranzahl behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung bis zu sieben (7) Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Ausfall des Referenten einen Ersatzreferenten zu berufen oder die Veranstaltung bis zu sieben (7) Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Ist die Durchführung einer Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder wegen des Ausfalls des Referenten nicht möglich, wird der Teilnehmer hierüber unverzüglich informiert. Bei Absage der Veranstaltung wird dem Teilnehmer die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-sowie sonstiger Kosten. Der Veranstalter behält sich – unter Aufrechterhaltung des Gesamtcharakters der Veranstaltung – Änderungen des Veranstaltungsinhalts aus Gründen der Aktualität vor. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften – auch außervertraglich – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten).
  4. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beinhaltet zudem gegebenenfalls Veranstaltungsunterlagen sowie Mittags- und Pausenmahlzeiten. Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Anreise und Übernachtung.
  5. Die Teilnahmegebühr wird nach Rechnungsstellung zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum fällig.
  6. Dem Anmelder steht ein Rücktrittsrecht gemäß den folgenden Bedingungen zu. Der Rücktritt ist stets schriftlich zu erklären. Bei Erklärung des Rücktritts bis zu 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden keine Gebühren erhoben. Falls der Anmelder den Rücktritt weniger als vierzehn (14) Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Maßgeblich ist für die Fristberechnung der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Punkt 6 Satz 3 gilt nicht, a) sofern die Gebühr den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt, b) sofern der Teilnehmer nachweisen kann, dass dem Veranstalter durch den Rücktritt kein Schaden oder eine Wertminderung entstanden ist bzw. diese deutlich niedriger ist als die erhobene Gebühr. Dann fällt nur der tatsächliche Schaden/die tatsächliche Wertminderung als Gebühr an.
  7. Die Gebühr fällt nicht an, sofern der Teilnehmer eine Ersatzperson an seiner Stelle anmeldet, die an der Veranstaltung teilnehmen möchte und dafür die erforderliche Teilnahmegebühr entrichtet. Bis zur Ummeldung bzw. der entsprechenden Bestätigung des Veranstalters (siehe Ziffer 2 Satz 2 und 3) bleibt der ursprünglich angemeldete Teilnehmer Vertragspartner.
  8. Die Ummeldung bedarf der Schriftform und ist vom ursprünglichen Anmelder vorzuneh­men.
  9. Sofern der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm zusätzlich das Widerrufsrecht nach § 312 d BGB zu, das im Fall einer Anmeldung innerhalb von vierzehn (14) Tagen vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Recht zum Rücktritt vorrangig ist.
  10. Die ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind, soweit nicht anders vermerkt, urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung – außer zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers – sowie jede Form der Veröffent­lichung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.
  11. Die Verwahrung von persönlichen Gegenständen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Persönliche Gegenstände, die der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung am Veranstaltungsort vergessen hat, werden diesem nur auf Anfrage und Kosten des Teilnehmers sowie unter Ausschluss der Haftung des Veranstalters an seine hinterlassene Anschrift versendet.
  12. Der Teilnehmer unterliegt während des Aufenthalts in den Räumen des Veranstalters dessen ordnungs- und sicherheitsrechtlichen Bestimmungen. Der Veranstalter behält sich vor, seine Veranstaltungen mittels Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu dokumentieren. Hierbei kann es zu entsprechenden Aufnahmen des Teilnehmers kommen. Die Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu einer Veranstaltung können von dem Veranstalter zur Verwendung und Veröffentlichung auf den Web 2.0-Auftritten und sonstigen Online- und sozialen Medien sowie im Rundfunk und Printmedien für die Außendarstellung des Veranstalters öffentlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt zugänglich gemacht werden. Sollte der Teilnehmer nicht mit dem von ihm gemachten Aufnahmen einverstanden sein, so ist er verpflichtet, dem Veranstalter dies unverzüglich mitzuteilen.