Zur Generierung seiner Trackingschutzliste untersucht das Fraunhofer SIT regelmäßig die Webseiten vieler verschiedener Anbieter auf die Anwendung von Tracking-Methoden. Bei seiner Untersuchung berücksichtigt Fraunhofer SIT insbesondere solche Anbieter, deren Webseiten für den deutschen Sprachraum eine hohe Relevanz haben. In diesem Zusammenhang fallen viele Daten zu Trackern und einbettenden Anbietern (Embedder) an.
Wir bezeichnen im Zusammenhang mit diesem „Track your Tracker“ eine Partei als Tracker, wenn sie technische Methoden anwendet, mit denen sie Verbraucher verfolgen kann, d.h., wenn sie in Erfahrung bringen kann, auf welchen Webseiten Verbraucher unterwegs sind, ohne dass sie von den Verbrauchern hierzu aufgefordert wurden bzw. ohne dass Verbraucher hiervon Kenntnis haben. Es ist hierbei unmaßgeblich, zu welchem Zweck eine Partei diese Verfolgung vornimmt.
Wenn im Zusammenhang mit „Track your Tracker“ von einem Tracker die Rede ist, dann ist damit immer eine Organisation (repräsentiert durch einen Domainnamen) gemeint, bei welchem wir durch unsere Analyse herausgefunden haben, dass
(1) sie Trackingmethoden angewendet hat,
(2) bei mehreren Webseiten eines Anbieters (Embedder) Verbindungen zu ihr aufgebaut wurden und
(3) dieses bei mindestens zwei Anbietern (Embedder) beobachtet werden konnte